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KG, 18.08.1988 - 19 UF 1296/88 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterhalt; Beschränkung; Ausschluß; Untreue; Grobe Unbilligkeit; Fehlverhalten; Fremdgehen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1579 Nr. 6
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 04.02.1988 - 141 F 12021/87
- KG, 18.08.1988 - 19 UF 1296/88
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1350
- FamRZ 1989, 1180
- FamRZ 1989, 868
- FamRZ 1990, 407
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 21.04.1998 - 19 UF 252/97
Berücksichtigung der Nutzungen aus einem gemeinsamen Hausanwesen bei der …
Ein Härtegrund im Sinne des § 1579 Ziff. 6 BGB liegt vor, wenn dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig allein bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt (BGH, FamRZ 1989, 1279, 1280; 1989, 487, 489), wobei dies auch ohne sexuelle Beziehungen zu dem neuen Partner zu bejahen sein kann (KG, FamRZ 1989, 868, 869).